Über Kosten
Das Therapeutikum selbst stellt keine Rechnungen aus. Stattdessen schließen Sie mit jedem der teilnehmenden Therapeuten im Therapeutikum einen individuellen Behandlungsvertrag ab.
Die ärztlichen Praxen im Therapeutikum rechnen ihre Leistungen gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Ihre Rechnungen sind im Zentrum sofort fällig. Das bedeutet, Sie erhalten Ihre Rechnung direkt im Anschluss an die Behandlung und können diese bar oder elektronisch bezahlen.
Alle neuen Patienten, die zum ersten Mal eine Arztpraxis im Therapeutikum aufsuchen, erhalten ihre Rechnung direkt nach dem Erstkontakt und werden um sofortige Bezahlung gebeten. Bestandspatienten haben ebenfalls die Möglichkeit, die Rechnungen sofort zu begleichen, können die Rechnung auf Wunsch aber auch mit nach Hause nehmen und später überweisen.
Da die amtliche Gebührenordnung seit 1996 nicht aktualisiert wurde und Ärzte heute noch die gleichen Honorare wie damals erhalten, bewegen sich die Liquidationen am oberen Rand des möglichen Abrechnungsspektrums. Die Kosten einer Erstuntersuchung variieren je nach Praxis. Details dazu finden Sie auf den jeweiligen Homepages der Zentrumsmitglieder.
Die amtliche Gebührenordnung können Sie hier einsehen.
Erstattung von Leistungen
Bitte beachten Sie, dass einige der von den Ärzten erbrachten Leistungen nicht vollständig von den Gebührenordnungen abgedeckt sind. Insbesondere ganzheitliche Untersuchungsmethoden und Therapien werden von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherern manchmal nicht oder nur teilweise erstattet. Die Mitarbeiter und Therapeuten im Therapeutikum können Ihnen vorab keine Auskunft darüber geben, welche Leistungen erstattet werden. Dies hängt in der Regel von Ihren persönlichen Verträgen mit Ihren Kostenträgern ab.
Grundsätzlich sind die Rechnungen, unabhängig von der Erstattung durch Dritte, in voller Höhe fällig.
Mit der Unterzeichnung eines Behandlungsvertrages erklären Sie sich damit einverstanden, die Kosten für die Behandlung durch den jeweiligen Arzt oder nicht-ärztlichen Therapeuten vollständig zu übernehmen, auch wenn Sie Teile davon selbst tragen müssen.
Rechnungsstellung
Wir erstellen Rechnungen gemäß den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das bedeutet, Ihre ärztlichen Rechnungen weisen eindeutig das Datum der Behandlung, die Diagnose(n), die erbrachte Leistung, die Gebühren sowie die Steigerungsfaktoren gemäß GOÄ aus. Bei Sachleistungen über 25 € (z.B. Impfstoffe, Medikamente) erhalten Sie einen entsprechenden Beleg über unsere Einkaufspreise, den Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihren Kostenträgern einreichen können.
Uns ist bekannt, dass manche Beihilfestellen oder private Krankenversicherer Teile unserer Rechnungen nicht anerkennen. Dennoch können wir Ihnen keine vorab keine Auskunft darüber geben, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Dies hängt in der Regel von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, den wir nicht kennen und diesbezüglich auch nicht prüfen können.
Stellungnahme und Begründung
Die Form unserer Rechnungsstellung ist ausreichend, damit Ihr Sachbearbeiter den Vorgang bearbeiten kann. Wir geben keine zusätzlichen Stellungnahmen ab und begründen gegenüber Kostenträgern nicht, warum wir bestimmte Leistungen für notwendig hielten. Wir möchten unsere Zeit lieber in die Behandlung kranker Menschen investieren.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass Versicherer Ärzte zunehmend mit Verwaltungsaufgaben belasten und die Verantwortung auf Patienten abwälzen. Sie wissen, dass ein nicht geringer Teil der Patienten dann nachgibt und die Versicherung trotz Zahlungspflicht Kosten spart.